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Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum VVD24 zusammengestellt.
Wer kann die VVD-24-Kfz-Versicherung abschließen?
Der folgende berechtigte Personenkreis ist zum Abschluß berechtigt:
Die Kfz-Versicherung für Beschäftigte des Volkswagen Konzerns (einschließlich dessen Töchter/Marken) sowie Mitarbeiter der Handels- und Serviceorganisation gilt für
a) Mitarbeiter des Volkswagen Konzerns (einschließlich deren Töchter/Marken) sowie Mitarbeiter der Handels-
und Serviceorganisation;
b) den Ehepartner bzw. für den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner des Mitarbeiters;
c) Kinder der zuvor benannten Berechtigten, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben;
d) ehemalige Mitarbeiter, soweit sie unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand zum Kreis der Berechtigten gehört haben und deren versorgungsberechtigte Witwen/Witwer.
Nachdem ich die Kfz-Versicherung abgeschlossen habe, sind Neuerungen eingeführt wurden. Wie kann ich davon ebenfalls profitieren?
Sie können online einen neuen Vertrag abschließen. Dazu berechnen Sie ganz normal ein Angebot und wählen dabei den Einstieg "Ich möchte mit meinem derzeitigen PKW zum VVD24 wechseln".
Nehmen Sie danach Ihren Antrag auf. Hier geben Sie Ihre Vorversicherung beim VVD24 an. Ihr alter Vertrag wird aufgehoben, Sie erhalten eine neue Police mit allen eingeführten und ggf. von Ihnen gewählten Neuerungen (z.B. erweiterter Neuwertschutz).
Wie erhalte ich meinen VVD24 Service-Pass?
Aus dem Bereich "Mein VVD 24" können Sie sich als Kunde einen Service-Pass für Ihr Fahrzeug mit den wichtigsten Informationen Ihrer Kfz-Versicherung einfach und bequem herunterladen und ausdrucken: Versicherungsscheinnummer, Versicherungsumfang, Notfall-Hotline sowie ein Informationsblatt für einen möglichen Unfallgegner für Ihr Portemonnaie oder das Handschuhfach Ihres Fahrzeuges - auf einem Blick und mit nur einem Klick!
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